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Lieferantenaudits zur präventiven Qualitätssicherung

München – Produzierende Unternehmen sind stetig dem Risiko ausgesetzt, durch Irregularitäten und Ausfälle auf Seiten ihrer Zulieferer Störungen in den eigenen Produktionsprozessen, wie Verzögerungen oder gar Produktionsstillstände, sowie Qualitätsmängel zu erleiden. Vor diesem Hintergrund sollte jedes produzierende Unternehmen präventive Maßnahmen ergreifen, um die Qualität und Lieferfähigkeit seiner Zulieferer sicher zu stellen und die Risiken zu minimieren. Ein wichtiges Instrument hierfür ist die regelmäßige Auditierung der Prozesse und Produkte von Zulieferern durch das produzierende Unternehmen.

Auf die richtige Auswahl kommt es an

Lieferantenaudits können sowohl durch das produzierende Unternehmen beim Lieferanten vor Ort durchgeführt werden, als auch im Auftrag des produzierenden Unternehmens über eine Selbstbewertung des Lieferanten erfolgen. Ein Lieferantenaudit, welches vor Ort durch einen Auditor durchgeführt wird, ist besonders Zeit- und Ressourcenaufwändig. Im Hinblick auf die benötigten Ressourcen liegt daher auf der Auswahl der zu auditierenden Umfänge und der Entscheidung über die Art des Audits ein großer Fokus. Folgende Fragestellungen müssen vorab beantwortet werden: Wie viele Audits sind nötig? In welchen Intervallen sollten die Audits stattfinden? Bei welchen Lieferanten ist ein vor-Ort-Besuch sinnvoll und wo kann eine Selbstbewertung durch den Lieferanten erfolgen?

Verschiedene Indikatoren können in diesem Kontext herangezogen werden. Lieferanten kritischer Komponenten sollten beispielsweise im Rahmen eines Audit-Besuches bewertet werden. Weitere Indikatoren für einen vor-Ort-Besuch können beispielsweise bereits aufgetretene Qualitätsmängel gelieferter Teile sein, vorgekommene Lieferverzögerungen oder große Lieferumfänge. Bei weniger kritischen Bauteilen hingegen kann eine Selbstbewertung durch den Lieferanten erfolgen, welche nach Bedarf mit einer stichprobenartigen Plausibilisierung durch das produzierende Unternehmen kontrolliert wird.

Durchführung von Lieferantenaudits

Jeder Lieferant sollte vertraglich dazu verpflichtet sein, jedes Bauteil (oder Teilefamilie) in regelmäßigen Intervallen einem Audit zu unterziehen. Ob dieses durch einen Auditor oder den Lieferanten selbst durchgeführt wird – initialisiert wird es zunächst immer mit einer Selbstbewertung des Lieferanten. Verschiedene Fragestellungen im Hinblick auf Produktanforderungen, Produktionsplanung, Messung und Absicherung, Auditierungen, Ziele und Regelkreise, Sublieferanten-Management, Shopfloor, Instandhaltung und Prüfmittel werden in diesem Zusammenhang durch den Lieferanten bewertet.

Im Fall einer Selbstbewertung durch den Lieferanten kann stichprobenhaft eine Plausibilisierung der Ergebnisse durch das produzierende Unternehmen erfolgen. Bei Bauteilen, die im besonderen Fokus stehen, erfolgt nach der Selbstbewertung ein vor-Ort-Besuch durch einen Auditor des produzierenden Unternehmens. Im Rahmen eines ein bis zweitägigen Audits werden die Fragestellungen nochmals gemeinsam mit dem Lieferanten validiert.

Identifikation und Abstellung von Risiken

Ziel der Audits ist es, mögliche Risiken zu identifizieren. Im Fall von Abweichungen werden Gegenmaßnahmen formuliert und deren Umsetzung mit dem Lieferanten vereinbart. Um das Risiko nachhaltig abzustellen, wird die Maßnahmenumsetzung durch den Auditor überprüft. Die Wirksamkeit lässt sich anschließend durch Qualitätskennzahlen, wie beispielsweise Anzahl fehlerhafter Teile oder Nacharbeitsminuten, messen.

Die Auditergebnisse können zudem als Index zur Bewertung von Lieferanten genutzt werden und beispielsweise als Kenngröße im Lieferantenauswahlprozess dienen.

Männliche Person, braune kurze Haare, braune Augen, lächelnd, trägt ein weißes Hemd, eine dunkelblauen Anzug, stehend mit beiden Händen in den Hosentaschen
Männliche Person, braune kurze Haare, braune Augen, lächelnd, trägt ein weißes Hemd, eine dunkelblauen Anzug, stehend mit beiden Händen in den Hosentaschen
Maximilian Klee
Senior Partner

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