Pressemitteilung
Forderung des Justizministeriums: Verlängerung der Gewährleistung
„Autos, Smartphones, Waschmaschinen: Gefühlt gehen neue Produkte heute immer schneller kaputt“ – schrieb die Automobilwoche am 08.01.2021 zur Forderung durch das Justizministerium die Gewährleistung von 2 auf 3 Jahre zu verlängern.
Was bedeutet das für die Hersteller? Welche Herausforderungen ergeben sich und wie ist diesen im Besten Fall zu begegnen?
Ein Statement von Tobias Budde – Qualitätsexperte bei KBC:
Eine Verlängerung der Gewährleistung bedeutet, dass bereits im Anforderungsmanagement der jeweiligen Produktentwicklung das Thema „Langzeitqualität“, „Robustheit“ und „Lebensdauer“ eine noch stärkere Berücksichtigung als bisher finden muss.
Hersteller müssen Methoden der präventiven Qualitätsarbeit über den kompletten Produktentstehungsprozess von der Konzeptgestaltung bis zur Vergabe noch stärker forcieren. Nur so kann die resultierende Steigerung der Gewährleistungskosten und somit die negativen Auswirkungen auf Rückstellungen/Bilanz und Ergebnis minimiert werden.
Für die Auswahl der Maßnahmen der frühen Phase haben zahlreiche Hersteller bereits heute in der Regel fundierte Erkenntnisse aus Märkten mit verlängerten Gewährleistungs- und Garantiezeiträumen (USA 48 Monate, UK 36 Monaten etc.).
Unsere klare Empfehlung lautet daher, diese Erkenntnisse proaktiv für die frühzeitige Ableitung von Handlungsoptionen und Maßnahmen zu nutzen, um die Qualitätskosten im Feld niedrig zu halten. Und nicht erst dann, wenn durch die gesetzliche Gewährleistungsfristverlängerung des Bundes gehandelt werden muss.
Sprechen Sie uns bei derartigen Vorhaben in Ihrem Unternehmen gerne an. Wir sind Ihre Experten im Bereich Gewährleistungskosten und Qualitätsmanagement.